Vitamin A und die neue Gesetzgebung
Vitamin A und die neue EU-Verordnung
Stand: April 2026. Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert, um den aktuellen Stand der Verordnung
(EU) 2024/996 widerzuspiegeln.
Mit der Verordnung (EU) 2024/996, die die Europäische Kommission am 3. April 2024 veröffentlicht hat,
wurden neue Höchstkonzentrationen für Vitamin A – also Retinol, Retinylacetat und Retinylpalmitat – in kosmetischen
Produkten festgelegt. Ab dem 1. November 2025 dürfen nicht-konforme Produkte in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht
werden; für bereits im Handel befindliche Ware gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2027.
Vitamin A ist für seine starke hautverbessernde und verjüngende Wirkung bekannt und gehört zu den am besten erforschten Wirkstoffen in der modernen
Hautpflege. Bei Beauté Pacifique arbeiten wir seit unseren Anfängen mit Vitamin A, weil es die Haut auf sehr
wirksame Weise verbessert – und wir sind für unsere leistungsstarken Vitamin-A-Cremes bekannt. Viele Kundinnen und
Kunden fragen uns daher, ob die neue Verordnung Auswirkungen auf unsere Produkte hat. Die kurze Antwort: Nein. Alle
unsere Vitamin-A-Cremes erfüllen die neuen Anforderungen bereits heute.
Die neuen EU-Regelungen für Vitamin A in Kosmetikprodukten
Die Verordnung (EU) 2024/996 ändert Anhang III der europäischen Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009
und legt neue Höchstkonzentrationen für Retinol, Retinylacetat und Retinylpalmitat fest. Die Werte werden in
Retinol-Äquivalenten (retinol equivalents, RE) angegeben – also umgerechnet auf die Wirkstärke von reinem
Retinol.
Die neuen Höchstgrenzen sind:
- 0,05 % Retinol-Äquivalente in Körperlotionen
- 0,3 % Retinol-Äquivalente in allen übrigen Leave-on- und Rinse-off-Produkten,
einschließlich Gesichtspflege
Zusätzlich schreibt die Verordnung einen verpflichtenden Warnhinweis auf der Verpackung vor, der
Verbraucherinnen und Verbraucher sinngemäß darauf aufmerksam macht, ihre tägliche Gesamtaufnahme von Vitamin A vor der
Anwendung zu berücksichtigen. Der genaue gesetzlich vorgeschriebene Wortlaut ist in der Verordnung festgelegt und
wird auf allen betroffenen Produkten – auch unseren – zu finden sein.
Das Ziel der neuen Grenzwerte ist es, die kumulative Gesamtaufnahme von Vitamin A in der Bevölkerung im
sicheren Bereich zu halten. Vitamin A nehmen wir nämlich nicht nur über Hautpflegeprodukte auf, sondern auch in
erheblichem Umfang über die Ernährung – besonders über Lebensmittel wie Leber, Eier, Lachs und fettreiche
Milchprodukte – sowie über Nahrungsergänzungsmittel. Eine dauerhaft zu hohe Gesamtzufuhr kann gesundheitlich
bedenklich sein, insbesondere für bestimmte Bevölkerungsgruppen.
Die neuen Grenzwerte entsprechen den wissenschaftlichen Empfehlungen des Wissenschaftlichen
Ausschusses „Verbrauchersicherheit” der EU (SCCS – Scientific Committee on Consumer Safety). Beauté Pacifique
richtet sich seit jeher nach den Leitlinien dieses Ausschusses.
Die zeitliche Einordnung der Verordnung im Überblick:
- 1. November 2025: Ab diesem Datum dürfen nicht-konforme Produkte in der EU nicht mehr in
Verkehr gebracht werden (Inverkehrbringungsverbot). - 1. Mai 2027: Ab diesem Datum dürfen auch bereits im Handel befindliche, nicht-konforme
Produkte nicht mehr an Endverbraucherinnen und Endverbraucher abgegeben werden.
Wird die neue Verordnung Auswirkungen auf Beauté Pacifique haben?
Die klare Antwort ist: Nein. Alle Vitamin-A-Produkte von Beauté Pacifique erfüllen die neuen
Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/996 bereits heute. Sie werden weiterhin wie gewohnt formuliert und produziert –
du wirst auch nach den Stichtagen 2025 und 2027 dieselben Cremes in gewohnter Qualität bei uns finden, ergänzt um den
gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweis auf der Verpackung.
Der Grund dafür liegt in unserer Formulierungsphilosophie: Wir haben unsere Vitamin-A-Konzentrationen
von jeher im Rahmen der SCCS-Empfehlungen gewählt. Hohe Wirksamkeit erreichen wir nicht über besonders hohe
Dosierungen, sondern über die gezielte Zusammensetzung unserer Cremes. Das Vitamin wird dabei in unseren Produkten
über ein spezielles Transportsystem auf Squalanbasis in
die tieferen Hautschichten gebracht und dort kontinuierlich mit lang anhaltender Wirkung freigesetzt – ohne dass wir
an die obere Grenze der zulässigen Konzentration gehen müssten.
Häufig gestellte Fragen zur neuen Vitamin A-Verordnung
Ab wann gilt die neue EU-Verordnung für Vitamin A in Kosmetik?
Die Verordnung (EU) 2024/996 wurde am 3. April 2024 veröffentlicht und ist bereits in Kraft. Ab dem 1.
November 2025 dürfen nicht-konforme Produkte nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Für Produkte, die vor
diesem Datum bereits im Handel sind, gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 1. Mai 2027.
Welche Vitamin-A-Konzentrationen sind künftig erlaubt?
Erlaubt sind maximal 0,05 % Retinol-Äquivalente in Körperlotionen und 0,3 % Retinol-Äquivalente in allen
übrigen Leave-on- und Rinse-off-Produkten, einschließlich Gesichtspflege. Die Beschränkung gilt für Retinol,
Retinylacetat und Retinylpalmitat.
Werden meine Vitamin-A-Cremes von Beauté Pacifique nach 2027 noch erhältlich sein?
Ja. Unsere Produkte erfüllen die neuen Grenzwerte bereits und werden unverändert weiter formuliert und
produziert. Du wirst denselben gewohnten Cremes künftig lediglich mit dem neu vorgeschriebenen Warnhinweis auf der
Verpackung begegnen.
Warum wird Vitamin A überhaupt reguliert?
Vitamin A nehmen wir nicht nur über Hautpflege auf, sondern auch in größeren Mengen über die Ernährung –
etwa über Leber, Eier, Lachs und Milchprodukte – sowie über Nahrungsergänzungsmittel. Eine dauerhaft zu hohe
Gesamtaufnahme kann auf lange Sicht gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Die neuen Grenzwerte sollen dafür
sorgen, dass die kumulative Gesamtaufnahme aus allen Quellen im sicheren Bereich bleibt.
Darf ich meine aktuellen Vitamin-A-Produkte nach den Stichtagen weiter verwenden?
Ja. Die Verordnung regelt, welche Produkte in den Handel gebracht bzw. an Verbraucherinnen und
Verbraucher abgegeben werden dürfen. Produkte, die du vor diesen Stichtagen gekauft und bereits zu Hause hast, kannst
du selbstverständlich weiterhin wie gewohnt verwenden.
Gilt die Beschränkung auch für Retinsäure (Tretinoin)?
Nein. Retinsäure fällt nicht unter die Kosmetikverordnung, weil sie in der EU ohnehin ausschließlich als
verschreibungspflichtiges Arzneimittel zugelassen ist – nicht als Kosmetik-Wirkstoff. Die Verordnung (EU) 2024/996
betrifft ausschließlich Retinol, Retinylacetat und Retinylpalmitat.
Möchtest du mehr über die Wirkungsweise der verschiedenen Vitamine in unserer Hautpflege erfahren? In
unserem Vitamin-Guide gehen wir ausführlich auf alle fünf
Vitamine in den Beauté-Pacifique-Cremes ein.