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Vitamin A und die neue Gesetzgebung

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Beauté Magazin

und die neue Gesetzgebung

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    Vitamin A und die neue EU-Verordnung

    Stand: April 2026. Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert, um den aktuellen Stand der Verordnung
    (EU) 2024/996 widerzuspiegeln.

    Mit der Verordnung (EU) 2024/996, die die Europäische Kommission am 3. April 2024 veröffentlicht hat,
    wurden neue Höchstkonzentrationen für Vitamin A – also Retinol, Retinylacetat und Retinylpalmitat – in kosmetischen
    Produkten festgelegt. Ab dem 1. November 2025 dürfen nicht-konforme Produkte in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht
    werden; für bereits im Handel befindliche Ware gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2027.

    Vitamin A ist für seine starke hautverbessernde und verjüngende Wirkung bekannt und gehört zu den am besten erforschten Wirkstoffen in der modernen
    Hautpflege
    . Bei Beauté Pacifique arbeiten wir seit unseren Anfängen mit Vitamin A, weil es die Haut auf sehr
    wirksame Weise verbessert – und wir sind für unsere leistungsstarken Vitamin-A-Cremes bekannt. Viele Kundinnen und
    Kunden fragen uns daher, ob die neue Verordnung Auswirkungen auf unsere Produkte hat. Die kurze Antwort: Nein. Alle
    unsere Vitamin-A-Cremes erfüllen die neuen Anforderungen bereits heute.

    Die neuen EU-Regelungen für Vitamin A in Kosmetikprodukten

    Die Verordnung (EU) 2024/996 ändert Anhang III der europäischen Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009
    und legt neue Höchstkonzentrationen für Retinol, Retinylacetat und Retinylpalmitat fest. Die Werte werden in
    Retinol-Äquivalenten (retinol equivalents, RE) angegeben – also umgerechnet auf die Wirkstärke von reinem
    Retinol.

    Die neuen Höchstgrenzen sind:

    • 0,05 % Retinol-Äquivalente in Körperlotionen
    • 0,3 % Retinol-Äquivalente in allen übrigen Leave-on- und Rinse-off-Produkten,
      einschließlich Gesichtspflege

    Zusätzlich schreibt die Verordnung einen verpflichtenden Warnhinweis auf der Verpackung vor, der
    Verbraucherinnen und Verbraucher sinngemäß darauf aufmerksam macht, ihre tägliche Gesamtaufnahme von Vitamin A vor der
    Anwendung zu berücksichtigen. Der genaue gesetzlich vorgeschriebene Wortlaut ist in der Verordnung festgelegt und
    wird auf allen betroffenen Produkten – auch unseren – zu finden sein.

    Das Ziel der neuen Grenzwerte ist es, die kumulative Gesamtaufnahme von Vitamin A in der Bevölkerung im
    sicheren Bereich zu halten. Vitamin A nehmen wir nämlich nicht nur über Hautpflegeprodukte auf, sondern auch in
    erheblichem Umfang über die Ernährung – besonders über Lebensmittel wie Leber, Eier, Lachs und fettreiche
    Milchprodukte – sowie über Nahrungsergänzungsmittel. Eine dauerhaft zu hohe Gesamtzufuhr kann gesundheitlich
    bedenklich sein, insbesondere für bestimmte Bevölkerungsgruppen.

    Die neuen Grenzwerte entsprechen den wissenschaftlichen Empfehlungen des Wissenschaftlichen
    Ausschusses „Verbrauchersicherheit” der EU
    (SCCS – Scientific Committee on Consumer Safety). Beauté Pacifique
    richtet sich seit jeher nach den Leitlinien dieses Ausschusses.

    Die zeitliche Einordnung der Verordnung im Überblick:

    • 1. November 2025: Ab diesem Datum dürfen nicht-konforme Produkte in der EU nicht mehr in
      Verkehr gebracht werden (Inverkehrbringungsverbot).
    • 1. Mai 2027: Ab diesem Datum dürfen auch bereits im Handel befindliche, nicht-konforme
      Produkte nicht mehr an Endverbraucherinnen und Endverbraucher abgegeben werden.

    Wird die neue Verordnung Auswirkungen auf Beauté Pacifique haben?

    Die klare Antwort ist: Nein. Alle Vitamin-A-Produkte von Beauté Pacifique erfüllen die neuen
    Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/996 bereits heute. Sie werden weiterhin wie gewohnt formuliert und produziert –
    du wirst auch nach den Stichtagen 2025 und 2027 dieselben Cremes in gewohnter Qualität bei uns finden, ergänzt um den
    gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweis auf der Verpackung.

    Der Grund dafür liegt in unserer Formulierungsphilosophie: Wir haben unsere Vitamin-A-Konzentrationen
    von jeher im Rahmen der SCCS-Empfehlungen gewählt. Hohe Wirksamkeit erreichen wir nicht über besonders hohe
    Dosierungen, sondern über die gezielte Zusammensetzung unserer Cremes. Das Vitamin wird dabei in unseren Produkten
    über ein spezielles Transportsystem auf Squalanbasis in
    die tieferen Hautschichten gebracht und dort kontinuierlich mit lang anhaltender Wirkung freigesetzt – ohne dass wir
    an die obere Grenze der zulässigen Konzentration gehen müssten.

    Häufig gestellte Fragen zur neuen Vitamin A-Verordnung

    Ab wann gilt die neue EU-Verordnung für Vitamin A in Kosmetik?

    Die Verordnung (EU) 2024/996 wurde am 3. April 2024 veröffentlicht und ist bereits in Kraft. Ab dem 1.
    November 2025 dürfen nicht-konforme Produkte nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Für Produkte, die vor
    diesem Datum bereits im Handel sind, gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 1. Mai 2027.

    Welche Vitamin-A-Konzentrationen sind künftig erlaubt?

    Erlaubt sind maximal 0,05 % Retinol-Äquivalente in Körperlotionen und 0,3 % Retinol-Äquivalente in allen
    übrigen Leave-on- und Rinse-off-Produkten, einschließlich Gesichtspflege. Die Beschränkung gilt für Retinol,
    Retinylacetat und Retinylpalmitat.

    Werden meine Vitamin-A-Cremes von Beauté Pacifique nach 2027 noch erhältlich sein?

    Ja. Unsere Produkte erfüllen die neuen Grenzwerte bereits und werden unverändert weiter formuliert und
    produziert. Du wirst denselben gewohnten Cremes künftig lediglich mit dem neu vorgeschriebenen Warnhinweis auf der
    Verpackung begegnen.

    Warum wird Vitamin A überhaupt reguliert?

    Vitamin A nehmen wir nicht nur über Hautpflege auf, sondern auch in größeren Mengen über die Ernährung –
    etwa über Leber, Eier, Lachs und Milchprodukte – sowie über Nahrungsergänzungsmittel. Eine dauerhaft zu hohe
    Gesamtaufnahme kann auf lange Sicht gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Die neuen Grenzwerte sollen dafür
    sorgen, dass die kumulative Gesamtaufnahme aus allen Quellen im sicheren Bereich bleibt.

    Darf ich meine aktuellen Vitamin-A-Produkte nach den Stichtagen weiter verwenden?

    Ja. Die Verordnung regelt, welche Produkte in den Handel gebracht bzw. an Verbraucherinnen und
    Verbraucher abgegeben werden dürfen. Produkte, die du vor diesen Stichtagen gekauft und bereits zu Hause hast, kannst
    du selbstverständlich weiterhin wie gewohnt verwenden.

    Gilt die Beschränkung auch für Retinsäure (Tretinoin)?

    Nein. Retinsäure fällt nicht unter die Kosmetikverordnung, weil sie in der EU ohnehin ausschließlich als
    verschreibungspflichtiges Arzneimittel zugelassen ist – nicht als Kosmetik-Wirkstoff. Die Verordnung (EU) 2024/996
    betrifft ausschließlich Retinol, Retinylacetat und Retinylpalmitat.

    Möchtest du mehr über die Wirkungsweise der verschiedenen Vitamine in unserer Hautpflege erfahren? In
    unserem Vitamin-Guide gehen wir ausführlich auf alle fünf
    Vitamine in den Beauté-Pacifique-Cremes ein.

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